Freistellung gemäß Runderlass
„Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“1)
Zur Vorlage bei der Schulleitung
Name, Vorname der Schülerin/des Schülers
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Klasse/Jahrgang
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Religionszugehörigkeit2)
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- Für die Teilnahme an folgender religiöser Veranstaltung wird am
in der Zeit von Uhr bis Uhr um Freistellung vom Unterricht gebeten.3)
☐ Allerheiligen (katholisch) ☐ Ida-Ezi / Fest zu Ehren Gottes (jesidisch) ☐ Asure (alevitisch) ☐ Jom Kippur / Versöhnungstag (jüdisch) ☐ Buß- und Bettag (evangelisch) ☐ Opferfest (islamisch) ☐ Carsema Sere Sale / Neujahrsfest (jesidisch) ☐ Pessach / Passahfest (jüdisch) ☐ Epiphaniastag (evangelisch) ☐ Rosch-Haschana / Neujahrsfest (jüdisch) ☐ Fest des Fastenbrechens (islamisch) ☐ Schawuot / Wochenfest (jüdisch) ☐ Fronleichnam (katholisch) ☐ Schemini Azeret / Schlussfest (jüdisch) ☐ Gründonnerstag (evangelisch, katholisch) ☐ Simchat Thora / Freudenfest (jüdisch) ☐ Heiligedreikönigstag (katholisch) ☐ Sukkot / Laubenhüttenfest (jüdisch) ☐ Hizir Lokmasi (alevitisch) ☐ |
- Befreiung vom Schulbesuch3)
Tag nach der Erstkommunion, Konfirmation und entsprechende Feiern anderer Religionen
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III. Kirchliche Rüstzeiten3)
z. B. Aktive Teilnahme an Kirchentagen
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Mir ist bekannt, dass versäumte Unterrichtsinhalte aufgearbeitet werden müssen.
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Datum Unterschrift Schülerin/Schüler Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Kenntnisnahme: ☐ Klassenlehrkraft ☐ Tutor/in
Datum Unterschrift
1) RdErl. d. MK v. 15.10.2019 „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (SVBl. S. 620) — 36.3-82013 — VORIS 22410 —; gemäß Bekanntmachung der jeweils aktuellen religiösen Feiertage im Schulverwaltungsblatt in Absprache mit den Religionsgemeinschaften ist bei mehrtägigen Feierlichkeiten jeweils für den ersten Tag des Festes Unterrichtsbefreiung zu gewähren.
2) Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit ist ggf. nachzureichen.
3) Für jede Freistellung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Die PDF-Version des Antrages finden Sie hier: Antrag auf Beurlaubung aus relig. Gründen