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Mit kräftigem Applaus des Publikums endete die Aufführung des Musicals „Der kleine Tag“, das die Singspiel-AG der 4. Klassen unter Leitung von Frau Stephany zur Einschulung der neuen Erstklässler aufgeführt hatten.
Der kleine Tag lebt im Lichtreich, wo alle Tage leben – sowohl die vergangenen als auch die zukünftigen. Sie sind lebende Lichtwesen, die nur ein einziges Mal zur Erde reisen dürfen. Nach ihrem Ausflug auf die Erde, kehren sie in ihre Lichtwelt zurück und teilen ihre Erinnerungen mit den anderen Tagen. Als besonders wichtige Tage werden jene eingestuft, nach denen das Leben auf der Erde anders ist, als zuvor. Sie bekommen einen Platz in der ersten Reihe, während langweilige Tage in die letzte Reihe müssen.
Der kleine Tag darf am 19. August auf die Erde reisen. Er nimmt sich vor, ein ganz besonderer Tag zu werden. Er trifft auf eine Familie, die gerade eine neue Wohnung bezieht, auf ein Schulkind, das sein Geburtstagsgeschenk, einen kleinen Hund, mit auf den Schulhof bringt und auf Menschen an einer Bushaltestelle.
Damit kann der „Kleine Tag“ daheim nicht viel als Besonderheit vorweisen. Aber ein Jahr später wird das Datum weltweit gefeiert: Denn es ist der erste Tag, an dem nirgendwo auf der Welt etwas Böses passiert ist.
Das Musical soll den Kindern zeigen, dass jeder Tag etwas Besonderes ist, auch wenn nichts Spektakuläres passiert.

Der Brief der Ministerin vom 17.08.23 finden Sie hier: Brief der Ministerin
Freistellung gemäß Runderlass
„Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“1)
Zur Vorlage bei der Schulleitung
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Name, Vorname der Schülerin/des Schülers
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Klasse/Jahrgang
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Religionszugehörigkeit2)
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- Für die Teilnahme an folgender religiöser Veranstaltung wird am
in der Zeit von Uhr bis Uhr um Freistellung vom Unterricht gebeten.3)
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☐ Allerheiligen (katholisch) ☐ Ida-Ezi / Fest zu Ehren Gottes (jesidisch) ☐ Asure (alevitisch) ☐ Jom Kippur / Versöhnungstag (jüdisch) ☐ Buß- und Bettag (evangelisch) ☐ Opferfest (islamisch) ☐ Carsema Sere Sale / Neujahrsfest (jesidisch) ☐ Pessach / Passahfest (jüdisch) ☐ Epiphaniastag (evangelisch) ☐ Rosch-Haschana / Neujahrsfest (jüdisch) ☐ Fest des Fastenbrechens (islamisch) ☐ Schawuot / Wochenfest (jüdisch) ☐ Fronleichnam (katholisch) ☐ Schemini Azeret / Schlussfest (jüdisch) ☐ Gründonnerstag (evangelisch, katholisch) ☐ Simchat Thora / Freudenfest (jüdisch) ☐ Heiligedreikönigstag (katholisch) ☐ Sukkot / Laubenhüttenfest (jüdisch) ☐ Hizir Lokmasi (alevitisch) ☐ |
- Befreiung vom Schulbesuch3)
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Tag nach der Erstkommunion, Konfirmation und entsprechende Feiern anderer Religionen
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III. Kirchliche Rüstzeiten3)
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z. B. Aktive Teilnahme an Kirchentagen
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Mir ist bekannt, dass versäumte Unterrichtsinhalte aufgearbeitet werden müssen.
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Datum Unterschrift Schülerin/Schüler Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Kenntnisnahme: ☐ Klassenlehrkraft ☐ Tutor/in
Datum Unterschrift
1) RdErl. d. MK v. 15.10.2019 „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (SVBl. S. 620) — 36.3-82013 — VORIS 22410 —; gemäß Bekanntmachung der jeweils aktuellen religiösen Feiertage im Schulverwaltungsblatt in Absprache mit den Religionsgemeinschaften ist bei mehrtägigen Feierlichkeiten jeweils für den ersten Tag des Festes Unterrichtsbefreiung zu gewähren.
2) Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit ist ggf. nachzureichen.
3) Für jede Freistellung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Die PDF-Version des Antrages finden Sie hier: Antrag auf Beurlaubung aus relig. Gründen
Mittagsverpflegung an der GS Blumlage / Altstadt
Das Mittagessen, das wir von der Küche des Vier Generationen Parks aus Wathlingen von montags bis donnerstags geliefert bekommen, nehmen die Kinder in der Alten Exerzierhalle neben dem Neuen Rathaus ein, da unsere Mensa zurzeit neu gebaut wird.
Sie können gemeinsam mit Ihrem Kind einige Wochen im Voraus das Mittagessen aus zwei Menüvorschlägen auswählen. Täglich wird ein „vegetarisches“ und ein „nicht vegetarisches“ Menü angeboten. Auch ein Salat wird angeboten.
Spezielle Kost bei Allergien und/oder Unverträglichkeiten (glutenfrei, laktosefrei, vegan...) kann leider nicht angeboten werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Essen von zu Hause mitzubringen und vor Ort zu essen
Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung erfolgt über die Schule und sind bis 12.:00 Uhr des Vortags möglich.
Die Kinder der 1. und 2. Klassen gehen um 12.30 Uhr, die Kinder der 3. und 4. Klassen gehen um 13.30 Uhr zum Essen.
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen, Problemen bezüglich des Mittagessen wenden Sie sich bitte direkt an unsere
Ganztagskoordinatorin Frau Pröve unter der
Telefonnummer 05141–3493231 oder per
E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten
Das Mittagessen kostet zurzeit 4,20 € pro Tag. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb können die Abrechnung-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat variieren.
Für Empfänger von Leistungen nach SGBII, SGB XII, von Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz werden die Kosten aus dem Teilhabepaket des Bundes übernommen. Hierfür muss eine Zweitschrift des aktuellen Nachweis der Kostenübernahme zusammen mit der Anmeldung zur Schulverpflegung eingereicht werden.
Zu Beginn jeden Monats muss das Geld im Voraus verbucht sein. Wir empfehlen hierzu einen Dauerauftrag einzurichten, da ein Lastschriftverfahren nicht möglich ist.
Bei Abwesenheit, wie z.B. bei einer Erkrankung, bei Kuraufenthalt, bei Ausflügen, bei Klassenfahrten Ihres Kindes muss das Essen im Voraus abbestellt werden, spätestens bis 08:30 Uhr des aktuellen Tages.
Noch ein wichtiger Hinweis für alle Eltern: Es kann nur Essen bestellt werden,
wenn immer mindestens 4,20 € Guthaben vorhanden sind.
Kontonummer:
Die Zahlungen müssen auf das Essenskonto der
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE87 2695 1311 0091 199182
überwiesen werden.
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